Das Wichtigste in Kürze
- 42 % der Berner Sportvereine entschädigen ihre Trainer:innen – im Fussball ist bezahltes Personal besonders verbreitet.
- Üblich sind Pauschalen, Spesen, Ausrüstung oder die Übernahme der Kurskosten.
- Bis CHF 2'500 pro Person und Jahr müssen AHV-Beiträge nur auf Verlangen abgerechnet werden.
Im Amateurfussball arbeiten viele Trainer:innen ehrenamtlich. Eine Entschädigung ist trotzdem keine Ausnahme: Laut der Studie «Sportvereine im Kanton Bern 2024» entschädigen 42 Prozent der Berner Sportvereine ihre Trainer:innen und Übungsleitenden. Im Fussball ist bezahltes Personal besonders verbreitet: 57 Prozent der Berner Fussballvereine haben entschädigte Mitarbeitende.
Wie viel ist üblich?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Die Beträge hängen von Liga, Teamstufe, Aufwand und den Finanzen des Vereins ab – deshalb lohnt es sich, im Gespräch offen nachzufragen. Klar ist: Personalkosten sind mit 32 Prozent der grösste Ausgabeposten der Berner Sportvereine, und rund die Hälfte davon fliesst an Trainer:innen.
Diese Formen gibt es
- Pauschale pro Saison oder pro Monat
- Spesen für Fahrten oder Material
- Ausrüstung wie Trainingsanzug und Schuhe
- Ausbildung: Der Verein übernimmt die Kurskosten, zum Beispiel für das UEFA-C-Diplom
Was gilt bei der AHV?
Entschädigungen gelten grundsätzlich als Lohn. Für Sportvereine gibt es aber eine Erleichterung: Übersteigt die Entschädigung pro Person und Jahr CHF 2'500 nicht, müssen AHV-Beiträge nur abgerechnet werden, wenn die Person es verlangt. Liegt der Betrag darüber, rechnet der Verein ab. Die verbindlichen Regeln und aktuellen Beträge erfahrt ihr bei eurer Ausgleichskasse.
Tipps für Trainer:innen
Sprich die Entschädigung im ersten Gespräch offen an – das ist normal und schafft Klarheit. Halte die Abmachung schriftlich fest: Betrag, Spesen, Dauer und was bei einem vorzeitigen Ende gilt. Weitere Fragen fürs Gespräch findest du im Ratgeber Das erste Gespräch mit dem Verein.
Tipps für Vereine
Schreibt in der Ausschreibung, was ihr bietet – auch wenn es «nur» Ausrüstung oder Kursbeiträge sind. Das schafft Vertrauen und spart Gespräche, die ins Leere laufen. Geld ist dabei nicht alles: In der Berner Vereinsstudie hält nur gut ein Fünftel der Vereine eine moderate Entschädigung für ein wirksames Mittel, um Ehrenamtliche zu gewinnen. Mehr Wertschätzung schneidet deutlich besser ab.
Häufige Fragen
Bekommen Amateurtrainer:innen Geld?
Viele arbeiten ehrenamtlich. 42 Prozent der Berner Sportvereine entschädigen ihre Trainer:innen aber – mit Pauschalen, Spesen, Ausrüstung oder Kursbeiträgen.
Muss der Verein AHV-Beiträge abrechnen?
Bis CHF 2'500 pro Person und Jahr nur, wenn die Person es verlangt. Darüber muss der Verein abrechnen. Massgebend sind die Angaben der Ausgleichskasse.
Soll ich als Trainer:in nach einer Entschädigung fragen?
Ja. Offen nachzufragen ist im ersten Gespräch üblich und verhindert spätere Missverständnisse.
Quellen: Schweizer Sportobservatorium: Sportvereine im Kanton Bern 2024 (im Auftrag des Kantons Bern) · Schweizerischer Turnverband: Merkblatt Sozialversicherungsbeiträge und Unfallversicherung (Stand 2025)